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Dringende Meldung

Neue Förderbedingungen für Maßnahmen zum Einbruchschutz

Die KfW fördert Einbruchschutzmaßnahmen

© KFW

Für den Investitionszuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden gelten seit dem 01.04.2019 neue Förderbedingungen. Hierzu gibt es jetzt ein eigenes Merkblatt mit der Anlage der Technischen Mindestanforderungen.

Angepasst wurden die Förderbedingungen zum Einbruchschutz in dem KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ (455-E).

Das hat sich zum 01.04.2019 geändert:

  • Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt.
  • Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig.
  • Gefördert werden nun auch bestimmte Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.
  • Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Produkt Barriererereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) gefördert.

 

Informationen der KfW

In vier Schritten zur Förderung