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Dringende Meldung

Zuschussförderung wird ausgeweitet

KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau - Staatliche Förderung für Einbruchschutz - Zuschussförderung wird ausgeweitet

© KFW

Seit dem 21. März gelten bei der Förderung von Einbruchschutz neue Bedingungen: Ab sofort werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert. Ein Zuschuss kann jetzt bereits ab einer Investiton von 500 Euro beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2000 Euro.

Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und KfW weiten Zuschussförderung für Einbruchschutz aus

Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiten die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus. Seit dem 21. März 2017 werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert: Ein Zuschuss kann dann bereits ab einer Investition in Höhe von 500 Euro bei der KfW beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2000 Euro. Die Höhe des Zuschusses liegt bei zehn Prozent der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 Euro. Wie bisher sind bei entsprechend aufwändigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1500 Euro KfW-Zuschuss möglich. Informationen zum KfW-Investitionszuschuss finden Sie hier.

Im vergangenen Jahr hat die KfW mehr als 40.000 Förderzuschüsse für Einbruchschutz ausgereicht, mittels derer in rund 50.000 Wohneinheiten verschiedene einbruchhemmende Maßnahmen realisiert wurden. Seit 1.4.2016 können nicht nur Zuschüsse, sondern auch Förderkredite mit günstigen Zinssätzen für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden. Hauptsächlich wurden einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut. Seit November 2016 können private Bauherren und Mieter online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten in wenigen Augenblicken ihre Förderzusage.

Zum KfW-Investitionszuschuss