Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen

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Seit Januar 2014 fördert das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der investiven Bestandsförderung mit zinsgünstigen Darlehen bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude.

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Gefördert wird alles, was  die Polizei  an Sicherheitstechnik  zum  Schutz  gegen  Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude  empfiehlt. Das können zum Beispiel Türspione, Querriegelschlösser, Fenster- und Kellertürenverriegelungen oder mit Bewegungsmeldern gekoppelte Beleuchtungen sein. Der Katalog förderfähiger Maßnahmen ist nicht abschließend, Prüfinstanz für Ihren Antrag ist die Bewilligungsbehörde. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

Wer kann gefördert werden?

Eigentümer, die ihre Immobilie modernisieren wollen und hier baulichen Nachbesserungsbedarf sehen und Vermieter, die ihre Mietwohnungen nachbessern wollen.

Wie sind die Förderkonditionen?

Gefördert wird mit einem zinsgünstigen Kredit bis maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Bewilligungsbehörden

Die Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der NRW.BANK, Suchbegriff Finanzierung von Einbruchschutz.

Weitere Informationen

Ergänzende Informationen rund um das Thema Förderprogramm von Bund und den Land Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW.