Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen
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Seit Januar 2014 fördert das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der investiven Bestandsförderung mit zinsgünstigen Darlehen bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude.
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Gefördert wird alles, was die Polizei an Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude empfiehlt. Das können zum Beispiel Türspione, Querriegelschlösser, Fenster- und Kellertürenverriegelungen oder mit Bewegungsmeldern gekoppelte Beleuchtungen sein. Der Katalog förderfähiger Maßnahmen ist nicht abschließend, Prüfinstanz für Ihren Antrag ist die Bewilligungsbehörde. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
Bewilligungsbehörden
Die Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der NRW.BANK, Suchbegriff Finanzierung von Einbruchschutz.
Weitere Informationen
Ergänzende Informationen rund um das Thema Förderprogramm von Bund und den Land Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW.