Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen

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Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Sicherheitstechnik, zur staatlichen Förderung von Einbruchschutz sowie zu verhaltensorientierten Maßnahmen.

Bitte beachten Sie, dass diese Antworten keine individuelle Beratung ersetzen können. Wenden Sie sich bei speziellen Fragen an Ihre (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

 

Häufige Fragen zur Sicherheitstechnik

Wie kann ich meine Haus- bzw. Wohnungstür zweckmäßig absichern?

Haus- und Wohnungstüren sollten einbruchhemmend sein. Bei Neu- und Umbauten werden DIN-geprüfte einbruchhemmende Türen empfohlen. Bei vorhandenen Türen können Schwachstellen oft durch eine sicherungstechnische Nachrüstung im Nachhinein noch gut gesichert werden.

Nähere Einzelheiten finden Sie unter der Rubrik „Türen“.

 

Bietet das Anbringen von Alarmanlagen- und Video-Attrappen nicht ausreichend Sicherheit?

Attrappen oder Dummies bringen keine ausreichende Sicherheit. Einbrecher, die sich etwas auskennen, erkennen diese „Scheinsicherheit“ schnell.

 

Welches Schloss ist sicher?

Hier darf nicht nur der Zylinder betrachtet werden. Andere Schwachstellen an einer Tür, wie z. B. Beschlag, Schließblech, Bänder und das eigentlich zu schwache Türblatt sollten ebenfalls besonders geschützt sein.

Ein Schließzylinder ist nicht automatisch ein „Sicherheitsschloss“. Zu einem „sicheren Schloss“ gehören ein hochwertiger, nachsperr- und nachschließgesicherter Schließzylinder, ein einbruchhemmendes Einsteckschloss mit Schlossfalle und Riegel und ein Schutzbeschlag (landläufig als Türschild bezeichnet). Nicht zu vergessen ein einbruchhemmendes Schließblech in der Türzarge, in das Schlossfalle und Riegel eingreifen.

Einzelheiten zum Thema „sicheres Schloss“ finden Sie unter der Rubrik „Türen“.

 

Ist eine Stahltür bzw. eine feuerhemmende Tür nicht bereits sicher genug?

Normale Stahl- bzw. feuerhemmende Türen haben üblicherweise keine ausreichende einbruchhemmende Wirkung. Es gibt allerdings DIN-geprüfte einbruchhemmende Türen, die beide Kriterien - Einbruchhemmung und Feuerhemmung - erfüllen, so genannte Multifunktionstüren.

Nähere Einzelheiten finden Sie unter der Rubrik „Türen“.

 

Was sollte ein sicheres Fenster alles haben und worauf muss ich ganz besonders achten?

Meist werden Fenster vom Einbrecher mit einfachem Werkzeug aufgehebelt. Leicht erreichbare Fenster-, Terrassen- und Balkontüren sind besonders gefährdet. Sie sollten mit einem geprüften einbruchhemmenden Fensterbeschlag in Verbindung mit einem abschließbaren Fenstergriff ausgerüstet oder mit geeigneten aufschraubbaren Sicherungen nachgerüstet werden. Die Sicherung mit einem abschließbaren Fenstergriff allein genügt nicht! Beim Neu- und Umbau wird der Einbau DIN-geprüfter einbruchhemmender Fenster empfohlen.

Nähere Einzelheiten finden Sie unter der Rubrik „Fenster“.

 

Muss ich Fenster(-türen) auch im Obergeschoss sichern?

Grundsätzlich sollten alle - auch die mit einfachen Aufstiegshilfen - leicht erreichbaren Fenster oder Fenstertüren (Balkon- und Terrassentüren) gesichert werden. Dazu zählen auch z.B. Fenster im Bereich von Balkonen oder Vordächern (feste Standfläche).

 

Wie sicher sind Rollläden?

Unabhängig vom Werkstoff lassen sich übliche Standardrollläden leicht hochschieben oder aus den seitlichen Führungen ziehen. Sie bieten deshalb keinen wesentlichen Einbruchschutz. Zudem wird häufig tagsüber eingebrochen, wenn die Rollläden gewöhnlich nicht heruntergelassen sind. Deshalb ist es wichtig, zunächst die Fenster und Fenstertüren (Balkon- und Terrassentüren) selbst zu sichern. In wenigen Einzelfällen bietet sich zum Schutz vor Wohnungseinbruch der Einsatz DIN-geprüfter einbruchhemmender Rollläden an.

Nähere Einzelheiten finden Sie unter der Rubrik „Roll- und Klappläden“.

 

Ist eine elektronische Sicherung bzw. eine Videoüberwachung meines Hauses überhaupt sinnvoll bzw. notwendig?

Mechanische Sicherungen sollten in Ihren Sicherheitsplanungen an oberster Stelle stehen. Sie sind die wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz. Einbruchmeldeanlagen dagegen verhindern keinen Einbruch, sondern melden ihn nur. Dennoch gilt auch hier: Für Einbrecher wird das Risiko entdeckt zu werden wesentlich erhöht.

 

Was kann ich in einer Mietwohnung gegen einen Einbruch unternehmen?

Mit Einverständnis des Vermieters können auch in einer Mietwohnung Maßnahmen zum Einbruchschutz getroffen werden. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Vermieter. Auskünfte über Rechte der Mieter erteilt z.B. der Mieterschutzbund.

 

Ist meine Wohnung überhaupt gefährdet?

Grundsätzlich besteht immer die Gefahr eines Einbruchs. Viele meinen, bei ihnen sei nichts zu holen und unterschätzen den Wert ihres Besitzes. Einbrecher hoffen immer auf lohnende Beute und nutzen günstige Gelegenheiten, wie schlecht gesicherte Türen, Fenster oder Terrassentüren rigoros aus. Aber auch die Anonymität, z.B. in Hochhäusern oder Wohnanlagen kommt ihnen vielfach zu Gute.

 

Was sollte ich verändern?

Die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen bieten einen kostenlosen, individuellen und neutralen Beratungsservice an. Sie stellen Schwachstellen an Haus und Wohnung fest und geben Ratschläge, wie der Einbruchschutz verbessert werden kann.

 

Häufige Fragen zur staatlichen Förderung von Einbruchschutz

Welche Förderprodukte der KfW gibt es?

Energieeffizient Sanieren – Kredit (Nr. 151/152)

Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Nr. 430)

Altersgerecht Umbauen – Kredit (Nr. 159)

Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (Nr. 455-E)

 

Welche baulichen Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert wird der Einbau neuer, einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren im Rahmen der KfW-Förderprodukte „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“.

Innerhalb des Produkts „Energieeffizient Sanieren“ werden der Einbau oder die Aufarbeitung von Fenstern sowie der nachträgliche Einbau von Rollläden und Fenstergittern gefördert.

Wer das Förderprodukt „Altersgerecht Umbauen“ in Anspruch nimmt, kann sich neben dem Einbau barrierearmer einbruchhemmender Türen auch die Nachrüstung z. B. mit selbstverriegelnden Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlössern fördern lassen. Zusätzlich werden auch der Einbau von Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung (EMA/ÜMA), Bewegungsmeldern, der nachträgliche Einbau von elektrischen Antriebssystemen bei Rollläden sowie die Beleuchtung des Eingangsbereichs und der Einbau von Türspionen, Türkommunikation und Gegensprechanlagen gefördert.

 

Können die Förderprodukte kombiniert werden?

Kombiniert werden können die KfW-Förderprodukte „Energieeffizient sanieren“ und „Altersgerecht umbauen“. Nehmen Sie dabei unbedingt auch die jeweils in den Produkten enthaltenen Förderungen zum Einbruchschutz in Anspruch. Sofern in einzelnen Bundesländern landesspezifische Förderprodukte angeboten werden, können diese mit den KfW-Produkten kombiniert werden, wenn es im jeweiligen Landesprogramm nicht explizit ausgeschlossen ist.

 

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen.

Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme.

 

Häufige Fragen zu verhaltensorientierten Maßnahmen

Wie häufig wird wann und wo eingebrochen?

In Gemeinden über 100.000 Einwohner wohnen 30,8 % der Bevölkerung, dort werden aber 50 % aller Wohnungseinbrüche und 56,4 % der Tageswohnungseinbrüche begangen. Um nicht Opfer von Wohnungseinbrechern zu werden, sollte - unabhängig von statistischen Zahlen - jede Wohnung und jedes Haus über einen ausreichenden Schutz vor Einbruch verfügen.

 

Betreiben die Täter nicht alle Vandalismus?

Oft wird der Schaden durch Vandalismus zusätzlich erhöht. Auch aus diesem Grund sollte man den Täter möglichst „draußen halten“.

 

Sollte man dem Täter etwas Geld offen hinlegen, damit er nichts kaputt macht?

Nein, denn welchen Geldbetrag sollte man dem Einbrecher anbieten? Es könnte sein, dass er mit dem Geldangebot nicht zufrieden ist. Im Übrigen würde sich der Einbrecher dann bereits im Haus bzw. der Wohnung befinden, was ja verhindert werden soll.

 

Wie soll ich mich verhalten, wenn ich während eines Einbruchs zu Hause bin?

Vorsicht! Einbrecher wollen nicht entdeckt werden. Vermeiden Sie nach Möglichkeit jede Konfrontation. Stellen Sie sich dem Einbrecher keinesfalls in den Weg. Spielen Sie nicht den Helden, denn das könnte schlimm für Sie ausgehen. Falls die Möglichkeit besteht, verständigen Sie stattdessen sofort die Polizei und geben Sie ihr eine möglichst gute Beschreibung des Täters und seines eventuell eingesetzten Fluchtfahrzeugs.