Alarmanlage mit Smart Home-Funktion

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Smarte Anwendungen können mit geprüften und zertifizierten Alarmanlagen kombiniert werden. Die Installation einer Einbruchmeldeanlage bietet zusätzlichen Schutz zur mechanischen Absicherung von Fenstern und Türen. Sie verhindert zwar keinen Einbruch, erhöht aber bei Auslösung das Entdeckungsrisiko. Zudem kann sie bei einem erkannten Einbruch schnell und gezielt hilfeleistende Stellen alarmieren und verhindert darüber hinaus die Gefahr, einem Einbrecher in die Arme zu laufen, wenn Sie nach Hause kommen. Einen ausreichenden Schutz erhalten Sie, wenn Sie unsere verhaltensorientierten und technischen Maßnahmen sowie unsere empfohlenen Standards für Alarmanlagen beachten.

Die Kombination aus Alarmanlage und Smart Home bietet Ihnen dabei folgende Vorteile:

  • Störungsfreie Funktion beispielsweise auch bei Stromausfall, hoher Luftfeuchtigkeit und großen Temperaturunterschieden.
  • Falschalarmsicherheit: Bei häufigen Falschalarmen verliert die Anlage ihre „Glaubwürdigkeit“. Dies hat letztendlich zur Folge, dass im Ernstfall keine Hilfe geleistet oder herbeigerufen wird, dies nicht mit der erforderlichen Dringlichkeit geschieht und vermeidbarer Ärger sowie Kosten entstehen, da für unnötige Polizeieinsätze bei Falschalarmen Gebühren erhoben werden.
  • Sabotageschutz
  • Über die Alarmanlagenzentrale bzw. Alarmanlagen-App können Steuerbefehle für Smart Home-Komponenten gegeben werden. Beispielsweise wird bei Scharfschaltung der Alarmanlage die Spannung des Herds abgeschaltet oder ein Ventil an der Hauptwasserleitung geschlossen. Im Alarmfall gehen definierte Beleuchtungen (Außenlicht) an.  

Bei der Kombination einer Alarmanlage und Smart Home sollten Sie folgende Empfehlungen der Polizei beachten:

  • Nutzen Sie ausschließlich zertifizierte Alarmanlagen nach DIN VDE 0833 Teil 1 und 3 (Einbruchmeldeanlage, die in Abhängigkeit Ihrer gewählten mechanischen Grundsicherung eine Einstufung in das K-EINBRUCH-Level B+ bzw. A+ ergeben) oder nach DIN VDE V 0826-1 (Gefahrenwarnanlage, Ausgabestand 2018 oder neuer. Diese entsprechen dem richtigen mechanischen Grundsatz dem K-EINBRUCH-Level B+) mit zertifizierter App.
  • Gewährleisten Sie, dass von den Smart-Home-Komponenten (z.B. der Heizungs- oder Lichtsteuerung) keine Steuerbefehle (z.B. Scharf- und Unscharfschaltung) an die Alarmanlage gegeben werden können (Rückwirkungsfreiheit).

Smart-Home-Anwendungen, die nicht die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bieten keinen Einbruchschutz im Sinne der von der Polizei empfohlenen Sicherheitsstandards und Qualitätsansprüche. Eine Nutzung kann aus Sicht der Polizei nur mit dem Ziel der Realisierung von Komfortlösungen der Hausautomatisierung empfohlen werden. Solche Lösungen entsprechen dem K-EINBRUCH-Level C+. In diesen Fällen sollten zwingend die unter „Sicherheitsempfehlungen zum Schutz von digital gesteuerter Haustechnik“ genannten Sicherheitsstandards berücksichtigt werden.