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Förderung: Fachunternehmerbestätigung für elektronische Sicherheitstechnik jetzt verpflichtend

Handwerker misst eine Wand mit einem Zollstock aus.

© ProPK

Die KfW hat zum 4.5.2021 auch die Fachunternehmerbestätigung für elektronische Sicherheitstechnik als Verpflichtung in ihre Förderbedingungen aufgenommen. Damit bekommen Antragstellende ein Stück mehr Sicherheit, dass Einbruchschutzmaßnahmen fachgerecht erledigt werden.

Zur Förderung von elektronischer Sicherheitstechnik (Einbruch- und Überfallmeldeanlage, Gefahrenwarnanlage und Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion) muss das Fachunternehmen nun die durchgeführten Maßnahmen bestätigen, unterschreiben und den Bürgerinnen und Bürgern aushändigen. Diese Fachunternehmerbestätigung muss der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) neben den Rechnungen zur Auszahlung vorgelegt werden.

 

Mehr Sicherheit für Antragstellende von Fördermaßnahmen zum Einbruchschutz

Mit der Verpflichtung ist ein weiterer Meilenstein für eine nachhaltige und wirksame Einbruchschutzförderung erreicht, denn bislang mussten Antragstellende der KfW die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen bestätigen und damit die Verantwortung gegenüber der KfW allein tragen.  

Im Übrigen ist das Fachunternehmen nach den Vorgaben der gültigen Normen (Anhang A in DIN VDE 0833-3 sowie Anlage A in DIN VDE V 0826-1) seit jeher verpflichtet, mit der Aushändigung der Anlagenbeschreibung den fachgerechten Einbau zu bestätigen.

Anders sieht es nach wie vor für den Einbau von mechanischer Sicherheitstechnik aus. Hier gilt die Fachunternehmerbestätigung nach wie vor optional. Lassen Sie sich aber möglichst auch hierfür die Fachunternehmerbestätigung der KfW ausfüllen und unterschreiben - sie dient Ihrer eigenen Sicherheit. Für Investitionen in mechanische Sicherheitstechnik legen Sie der KfW nur die Rechnungen vor.

 

Förderung von Einbruchschutz

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