Einen guten Einbruchschutz erhalten Sie bei Neu- und Umbauten durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (Balkon- und Terrassentüren) nach DIN EN 1627, mindestens Widerstandsklasse [RC] 2). Bereits eingebaute Fenster und Fenstertüren können nachgerüstet werden. Alle Nachrüstungen müssen dabei sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Wichtig ist eine fachgerechte Montage!
Sichern Sie Ihre Fenster
- Verschließen Sie immer Fenster-, Balkon- und Terrassentüren. Und denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster!
- Fenster werden häufig aufgehebelt. Einen guten Schutz bieten einbruchhemmende Fensterbeschläge oder Zusatzsicherungen.
- Abschließbare Fenstergriffe sind nur in Verbindung mit einem einbruchhemmenden Fensterbeschlag wirksam.
- Häufig gekippte Fenster können mit einem Gitter gesichert werden.
- Gitterroste von Kellerlichtschächten sollten mit speziellen Abhebesicherungen gesichert werden.
Kriminalpolizei bietet individuelle Beratung zu Einbruchschutz
Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich am besten an eine (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstelle. Dort können Sie sich von Fachleuten kostenlos und neutral über Sicherungsmaßnahmen beraten lassen, die aus Sicht der Polizei für Ihr Haus oder Ihre Wohnung sinnvoll und empfehlenswert sind. Die Adresse Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle finden Sie ganz einfach über unsere Beratungsstellensuche.