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Programmstopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Ein Bauarbeiter schaut auf einen Plan, im Hintergrund zwei weitere Bauarbeiter.

© Canva

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW ist seit dem 24.01.2022 mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Damit ist eine Antrags- und Zusagestopp verbunden. Alle bis zum Förderstopp gestellten Anträge werden jedoch noch nach den alten Kriterien bearbeitet.

Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist davon nicht betroffen. Investitionen für den Einbau von einbruchhemmenden Fernstern und Fenstertüren in Bestandsbauten werden damit weiterhin bezuschusst.

In der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werden z.B. folgende Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert:

  • Einbau/Austausch von Fenstern und Fenstertüren,
  • Einbau/Austausch von Haustüren,
  • Nachrüstung einbruchhemmender Produkte, wie z. B. selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlösser.

 

Wichtig:

Es ist eine Energie-Effizienz-Expertin bzw. ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) zu beauftragen, die bzw. der die Einhaltung der energieeffizienten Anforderungen prüft und bestätigt. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen!