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Smart-Home-Lösungen als Einbruchschutz?

Sicherheitstipps zu Smarthome und Einbruchschutz.

© ProPK

Immer mehr Menschen nutzen Smart-Home-Lösungen für das Komfort- und Energiemanagement in Haus oder Wohnung. Wenn Sie in Ihrem Smart Home auch Einbruchschutz erreichen wollen, empfiehlt die Polizei allerdings eine Alarmanlage mit Smart-Home-Funktion.

Smart-Home-Lösungen allein stellen kein durchgängiges und damit zuverlässiges Einbruchmelde- bzw. Gefahrenwarnsystem dar. Selbst mit Einbruchmeldefunktion sollten Smart-Home-Lösungen lediglich als Ergänzung zum mechanischen Einbruchschutz eingesetzt werden – beispielsweise zur Anwesenheitssimulation. So kann durch Rollladen- oder Lichtsteuerung der Eindruck eines bewohnten Hauses oder einer Wohnung erweckt werden.

 

System ausreichend absichern!

Ungeschützte Systeme, ob mit oder ohne Zugang zum Internet, bergen Risiken. Achten Sie daher darauf, dass das System ausreichend abgesichert ist, um sich vor Sabotage und Angriffen von außen zu schützen.

 

IT-Sicherheitsempfehlungen zum Schutz digital gesteuerter Haustechnik

  • Aktualisieren Sie die Software Ihrer Geräte, wenn Sicherheitsupdates verfügbar sind.
  • Ändern Sie voreingestellte Standardpasswörter.
  • Aktivieren Sie die Firewall Ihres Routers.
  • Aktivieren Sie die Verschlüsselung der Kommunikation der IoT-Geräte.
    (IoT: Internet of Things oder Internet der Dinge).
  • Verbinden Sie IoT-Geräte nur mit dem Internet, wenn ein Fernzugriff notwendig ist.
  • Nutzen Sie VPN für eine gesicherte Verbindung in Ihr Heimnetz.
  • Richten Sie ein separates WLAN für IoT-Geräte ein.
  • Bedenken Sie die Weitergabe und den Schutz persönlicher Daten.
  • Verhindern Sie den physischen Zugriff auf Ihre Geräte durch Dritte.

 

Einbruchschutz im Smart Home

Wenn Sie in Ihrem Smart Home neben Komfort- und Energiemanagement auch Einbruchschutz erreichen wollen, sollten Sie ausschließlich zertifizierte Alarmanlagen nach DIN VDE 0833, Teil 1 und 3 oder nach DIN VDE V 0826-1 mit zertifizierter App nutzen. Dabei muss gewährleistet sein, dass alle anderen Anwendungen keine Störungen verursachen (Rückwirkungsfreiheit). Außerdem muss technisch sichergestellt sein, dass der Bewohner nicht versehentlich selbst einen Einbruchalarm auslöst (Zwangsläufigkeit). Lassen Sie die Anlage von einem qualifizierten Fachbetrieb errichten.

 

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